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Klimaanlagen-Fachbetriebe

Betriebe für Klimaanlagen in Hessen

545 Betriebe mit Klima-Angebot in 30 Städten ab rund 30.000 Einwohnern. Wählen Sie Ihre Stadt.

Regierungsbezirk Darmstadt

Regierungsbezirk Gießen

Regierungsbezirk Kassel

Betriebe in ländlichen Regionen

Betriebe außerhalb der Einzugsgebiete der großen Städte.

Klimaanlage in Hessen: Was die Bauordnung sagt

Baugenehmigung: Das Außengerät einer Split-Klimaanlage ist technisch eine elektrisch betriebene Wärmepumpe bzw. ein Kälteaggregat. Solche Anlagen bis 1.000 kW elektrischer Aufnahmeleistung sind in Hessen baugenehmigungsfrei – unter der Bedingung, dass eine Fachfirma der Branche sie einbaut (Anlage zu § 63 HBO, Abschnitt I Nr. 3.8 und Abschnitt IV Nr. 6). Klimageräte für Wohnung und Haus liegen weit unter dieser Grenze.

Abstand zum Nachbarn: Wärmepumpen samt Fundament und Einhausung bis 2 m Höhe dürfen ohne eigene Abstandsfläche neben dem Gebäude stehen. Sind sie entlang der Grundstücksgrenze höchstens 3 m lang, ist auch ein Platz direkt an der Nachbargrenze oder mit mindestens 1 m Abstand zu ihr zulässig (§ 6 Abs. 9 Nr. 4 und Abs. 10 Satz 1 Nr. 11 HBO). Das Gesetz spricht von Wärmepumpen; ob ein Gerät, das nur kühlt, im Einzelfall genauso behandelt wird, klärt die Bauaufsicht.

Was trotzdem gilt: Genehmigungsfrei heißt nicht regelfrei. Der Lärmschutz gilt unabhängig davon, ebenso Vorgaben aus Bebauungsplan oder örtlicher Satzung. In Miet- und Eigentumswohnungen reden außerdem Vermieter oder Eigentümergemeinschaft mit.

Orientierung, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall fragen Sie bitte die Bauaufsicht Ihres Kreises oder Ihrer Stadt. Stand: Hessische Bauordnung in der Fassung vom 9. Oktober 2025.